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Geschichtsaufarbeitung | von Ainhoa Mingolarra DAS GESETZ DER ERINNERUNG und die Debatte in Spanien
Am 31. Oktober 2007 wurde in Spanien das „Gesetz zur historischen Erinnerung“ verabschiedet, welches erstmals eine verbindliche rechtliche Basis zur Aufarbeitung der Franco-Diktatur definiert.
Der Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero versuchte seit dem Anfang seiner Amtszeit diesen Gesetzesentwurf im Parlament durchzubringen. Nach heftigen Auseinandersetzungen im Parlament war es der Regierung gelungen, eine solide parlamentarische Mehrheit zu sammeln. Innerhalb der Verfassungskommission stimmten fünf Parlamentsfraktionen für das Gesetz; die Regierungspartei PSOE, die Linkspartei IUICV, das katalanische Parteienbündnis CiU, die baskische Regierungspartei PNV und die kanarische Regierungspartei CC. Die Volkspartei PP und die katalanischen Linksnationalisten ERC stimmten dagegen. Schließlich trat das Gesetz am 27. Dezember 2007 in Kraft.
Das „Gesetz zur historischen Erinnerung“ schreibt verschiedene Maßnahmen fest, die die Rehabilitierung der Opfer der Diktatur zum Ziel haben, darunter eine gegenüber bestehenden Regelungen verbesserte Hilfe für Opfer des Franco-Regimes (Artikel 5 bis 9). Es sieht die Leistung höherer Rentenzahlungen und medizinischer Versorgung für Witwen und Waisen aus dem Spanischen Bürgerkrieg sowie Entschädigungen für Häftlinge des Regimes für den erlittenen Freiheitsentzug vor. Alle Parteien stimmten diesen Maßnahmen zu. Außerdem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Öffnung der historischen Archive (Artikel 20 bis 22) und zur Exhumierung der Massengräber durch öffentliche Behörden, nicht nur durch private Einrichtungen, wie es in der Vergangenheit üblich war (Artikel 11 bis 14). Auch sollen die immer noch zahlreichen Symbole des Faschismus aus der Öffentlichkeit verbannt sowie die nach Franco benannten Straßen umbenannt werden (Artikel 15 und 16).
Die Ausarbeitung des Gesetzes wurde von einer nach wie vor andauernden Debatte begleitet. Der größte Widerstand kommt aus den Reihen der Oppositionspartei PP, sowie von Sympathisanten der Rechten und Revisionisten, unter denen sich sowohl namhafte Historiker als auch hochrangige Kirchenvertreter befinden. Die rechtskonservative Volkspartei (PP) argumentiert, dass ein solches Gesetz alte Wunden aufreißen und der pazifistischen Stimmung der „Transición“ – der Übergangsperiode vom Franchismus zur Demokratie – schaden werde; die Spanier, so die Kritiker aus der Volkspartei, sollten ihre Aufmerksamkeit primär auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit richten. Gegner und Befürworter des Gesetzes stehen einander unversöhnlich gegenüber und eine Lösung des Konfliktes zwischen den als „zwei Spaniens“ bezeichneten Konfliktparteien scheint nicht absehbar. Dennoch räumt auch die PP ein, dass geschichtliche Aufarbeitung irgendeiner Art im heutigen Spanien notwendig sei und stimmte daher sieben der etwa 20 Artikel zu, darunter auch der „Entpolitisierung“ des FrancoGrabmals (Artikel 16, Absatz 2), an dem sich spanische Nationalisten und Faschisten jedes Jahr zum Todestag des Diktators versammeln. Vielen übrigen Artikeln verweigert sie jedoch ihre Unterstützung. Die Ablehnung des Gesetzes von Seiten der katalanischen Linksnationalisten ERC gründet dagegen in einem ganz anderen Argument. Die ERC verlangt, dass die Prozesse, die während des Franquismus stattfanden, annulliert werden sollen. Die PSOE hält diese Prozesse zwar für „unrechtmäßig“ (Artikel 3), will sie aber dennoch nicht für ungültig erklären.
Mit dem „Gesetz zur historischen Erinnerung“ soll die Grundlage für eine objektive Aufarbeitung unter Berücksichtigung aller Fakten und Verbrechen des Franco-Regimes geschaffen werden. Eine moralische und juristische Rehabilitierung aller Opfer, auch derer, die vergessen wurden, die gegen die Diktatur und für die 1931 gewählte Demokratie eintraten, soll gewährleistet werden. Die Opfer unter den Anhängern Francos, zu denen meist Geistliche, Ordensleute und katholische Laien gehörten, wurden dagegen während der Diktatur oder danach geehrt. Unter Papst Johannes Paul II. wurden seit 1987 sogar 468 von ihnen als „Märtyrer des spanischen Bürgerkriegs“ seliggesprochen. Zwölf Jahre nach Francos Tod nahm der Papst damit eine andere Position ein als seine Vorgänger, die derartige Seligsprechungen abgelehnt hatten. Am 28. Oktober 2007, als das Gesetz am heißesten diskutiert wurde, wurden in Rom zudem 498 neue „Märtyrer des spanischen Bürgerkriegs“ seliggesprochen. Dies fand genau an jenem Tag statt, an dem Spaniens Sozialisten das Jubiläum der Ernennung des ersten sozialistischen Präsidenten nach Franco feierten. Das „Gesetz zur historischen Erinnerung“ bringt nun weitere Polemiken mit sich. Die spanische katholische Kirche ist die einzige Institution, die immer noch die Tode dieser Märtyrer, die wegen „Hass auf den Glauben“ ermordet wurden, mit weiteren Seligsprechungen oder mit dem Bau eines Heiligtums wie in Valencia zu ehren versucht. Nicht alle Spanier sind mit diesen Maßnahmen einverstanden, was die Spaltung der Gesellschaft noch verstärkt. Die spanische Kirche zeigt sich hier parteiisch, da sie andererseits bis heute nicht an die 16 baskischen Priester erinnert, die wegen ihrer Sympathien für die Republik von den Franquisten erschossen wurden. Schon während des Kriegs und später während der Diktatur hatte die Kirche das Franco-Regime unterstützt und damit eine tadelnswerte Rolle gespielt.
Mit dem zentralen Argument der PP, dem Aufreißen alter Wunden, kann heute die Kultur des Vergessens allerdings nicht mehr gerechtfertigt werden. Gewiss schien damals der Pakt des Schweigens notwendig, den beide politischen Strömungen während der „Transición“ schlossen, um eine friedliche Demokratie zu etablieren. Dennoch bedeutete die Amnestie für politische Häftlinge im Jahr 1977 ein stillschweigendes Vergessen der Jahre der Diktatur. Seitdem war die Aufarbeitung der Franco-Vergangenheit in Spanien durch bemerkenswerte Zurückhaltung gekennzeichnet.
Tatsächlich gab es nach Francos Tod mehrere Versuche der Nachforschungen und der Aufarbeitung. Bereits 1977 waren die ersten Massengräber gefunden worden und seit Beginn der 80er Jahre wurden mehrfach Initiativen zugunsten der Opfer und ihrer Rehabilitierung gegründet. Dennoch galt das Thema als tabu. Erst 1996 setzte eine (Re)Politisierung der Vergangenheit ein und ließ die Erinnerung an die Opfer Francos zu einem aktuellen Thema in den Medien werden. Als die spanische Volkspartei 1996 die Wahlen gewann, proklamierte sie aufgrund nationalistischer Tendenzen in der Peripherie die Gefahr einer Vierteilung Spaniens und forderte eine Stärkung der spanischen Identität. Diesem Diskurs begegneten die Sozialisten mit dem Thema der historischen Erinnerung. Seitdem entwickelte sich die geschilderte Debatte langsam.
Mit der Zeit spielten mehrere Faktoren eine tragende Rolle, die die Ausarbeitung des jüngst verabschiedeten Gesetzes begünstigten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die genaueren Hintergründe und Kenntnisse über die Zeit der Diktatur, sowie die Politisierung der Aufarbeitung der spanischen Geschichte und nicht zuletzt die kritische Haltung der jüngeren Generation, die den Bürgerkrieg selbst nicht miterlebt hat. Die Gesellschaft hat sich seit den Jahren der „Transición“ langsam verändert. Seit 2004 unternahm die sozialistische Regierung bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes einige Maßnahmen, die die Bürger direkt betreffen. Im März 2005 wurden so zwei Statuen Francos in Madrid und Guadalajara abgebaut; ein Jahr später wurde eine weitere aus der militärischen Akademie in Zaragoza verbannt. 2006 wurde zudem zum „Jahr der historischen Erinnerung“ erklärt. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nimmt die Beseitigung faschistischer Symbole und Straßenumbenennungen zu. Allerdings sprechen sich auch heute noch viele Bürger entweder dagegen aus oder messen dem nicht viel Bedeutung bei.
Ainhoa Mingolarra Potsdam, im März 2008 |


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Des Menschen höchstes Gut ist seine Menschlichkeit.
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DER HINTERGRUND (aus Wikipedia) Der Spanische Bürgerkrieg wurde zwischen Juli 1936 und April 1939 zwischen der demokratisch gewählten republikanischen Regierung Spaniens und den Putschisten unter General Francisco Franco ausgetragen. Er endete mit dem Sieg der Anhänger Francos und dessen bis 1975 anhaltender Diktatur, dem sogenannten Franquismus. Die Zahl der politisch motivierten Hinrichtungen ging in die Hunderttausende. Bernecker gibt die Zahl derer, die im franquistischen Spanien zwischen 1936 und 1944 durch politischen Mord und Justizverbrechen ums Leben kamen, mit bis zu 400.000 Menschen an. Neuere Schätzungen (u. a. von Michael Richards) gehen von 150.000 bis 200.000 Opfern aus. Die Exekutierten wurden in der Regel anonym in Massengräbern beigesetzt, um sie dort dem Vergessen zu überantworten; in Galicien soll darum sogar die Ausstellung von Totenscheinen verweigert worden sein. Bis heute liegen in zumeist nicht gekennzeichneten Massengräbern mindestens 30.000 „verschwundene“ politische Gegner Francos. Laut jüngsten Forschungsergebnissen dürfte die Zahl sogar um ein Vielfaches höher liegen, allein für Andalusien wird neuerdings die Zahl der „Verschwundenen“ mit 70.000 angegeben. |